Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 02.08.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03   

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BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 (https://dejure.org/2006,11)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bindung staatlicher Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Gleichheitssatz; Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Auftragssummen unterhalb der Schwellenwerte ; Anforderungen des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergaberecht: Begriff

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GWB § 97 § 102
    Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Rechtsschutzesübergangener Konkurrenten bei Unterschreitung des Schwellenwerts)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gleichwertiger Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Nein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht auf Auftragsvergaben oberhalb bestimmter Schwellenwerte verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    VOF - Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabeprüfung unterhalb der Schwellenwerte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschreibungen und Rechtsschutz - Prüfungsverfahren: Nur bei einem Auftragswert von mindestens fünf Millionen Euro

  • streifler.de (Kurzinformation)

    VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    VOF - Vergaberechtsschutz nicht verfassungsgemäß?

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Beschränkung des Rechtsschutzes auf EU-Auftragsvergaben verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auschluss des Nachprüfungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte ist verfassungsgemäß! (IBR 2006, 684)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 135
  • NJW 2006, 3701
  • NVwZ 2006, 1396
  • NZBau 2006, 791
  • DVBl 2007, 53
  • DÖV 2007, 251
  • BauR 2007, 164 (Ls.)
  • BauR 2007, 98
  • BayVBl 2007, 758
  • VergabeR 2006, 871
 
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Wird zitiert von ... (351)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    Der Einzelne kann sich auf die Rechtsschutzgarantie nur berufen, wenn er die Verletzung einer Rechtsposition geltend macht, die ihm die Rechtsordnung gewährt (vgl. BVerfGE 113, 273 [310]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Insofern verfügt jeder Mitbewerber über ein subjektives Recht, für das effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1703]).

    Einzubeziehen ist das Interesse des Rechtsuchenden an einem effektiven Schutz seiner subjektiven Rechte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, BB 2006, S. 1702 [1706]).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    aa) In der bestehenden Wirtschaftsordnung schützt das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 GG das berufsbezogene Verhalten einzelner Personen oder Unternehmen am Markt (vgl. BVerfGE 105, 252 [265 ff.]; - 106, 275 [298 f.]).

    Art. 12 Abs. 1 GG sichert in diesem Rahmen die Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 [265]; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. -, EuGRZ 2006, S. 159 [165]).

    bb) Besondere Umstände, aufgrund derer die Nichtberücksichtigung der Beschwerdeführerin bei der umstrittenen Auftragsvergabe gleichwohl an der Berufsfreiheit zu messen sein könnte, weil sie nach Ziel und Wirkungen Ersatz für eine staatliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre (vgl. BVerfGE 105, 252 [273]; - 105, 279 [303]), hat die Beschwerdeführerin nicht dargelegt und sind auch nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
    Ziel der Normierung der besonderen Rechtsschutzgarantie in Art. 19 Abs. 4 GG war aufgrund historischer Erfahrungen der Schutz vor dem Risiko der Missachtung des Rechts durch ein Handeln der dem Bürger übergeordneten und gegebenenfalls mit den Mitteln des Zwangs arbeitenden Exekutive (vgl. BVerfGE 107, 395 [404]).

    Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfGE 107, 395 [401]).

    a) Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, das Rechtsschutzsystem auszuformen und sicherzustellen, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht (vgl. BVerfGE 107, 395 [408]; stRspr).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Dies folgt aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), die Vorwirkungen auf das Verwaltungsverfahren entfaltet (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 69, 1 ; 116, 135 ; 118, 168 ).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen(vgl. BVerfGE 105, 252 ; 105, 279 ; 110, 177 ; 113, 63 ; 116, 135 ; 116, 202 ; 118, 1 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 -, juris, Rn. 32), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 106, 275 ; BVerfGE 116, 202 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. zur Diskussion Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 40 Rn. 105, 112 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135; BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 08.04.1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7894
VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 CS 07.801 (https://dejure.org/2007,7894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Beschlusses und Zurückverweisung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs; Befugnis zur Aufhebung und Zurückweisung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels eines Verwaltungsverfahrens; Fehlendes Rechtsschutzinteresse für eine Anordnung der aufschiebenden ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 130 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 5 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Umbau einer Bergehalle in einen Rinderstall; erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Erteilung einer Tekturgenehmigung; Nachbarantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ...

  • ibr-online

    Änderung der Eilentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 807
  • BayVBl 2007, 758
  • ZfBR 2008, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

    Der Antrag ist statthaft, weil in der Änderung der ursprünglichen Genehmigung durch den Tekturbescheid ein veränderter Umstand im Sinn von § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu sehen ist (BayVGH vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris).

    Allerdings hat die Auffassung zur Folge, dass der beigeladene Bauherr mit seinem Antrag gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO den Streitgegenstand des Eilverfahrens insofern verändert, als im Abänderungsverfahren die Baugenehmigung in der Fassung des Tekturbescheids zum Gegenstand der Prüfung einer möglichen Rechtsverletzung des Nachbarn wird (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris).

  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 25 CS 06.1474

    Studentenwohnheim, Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung, Unzulässigkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

  • VGH Bayern, 22.04.1998 - 26 CS 98.338
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Ein Bauherr, der sein Vorhaben im Hinblick auf einen im gerichtlichen Eilverfahren festgestellten Nachbarrechtsverstoß in einer "die Identität des Vorhabens" wahrenden Weise geändert und für die Änderung eine vom Nachbarn wiederum angefochtene Tekturgenehmigung erhalten hat, muss gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung der Eilentscheidung beantragen, wenn er von der Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids Gebrauch machen will (wie BayVGH [25. Senat] vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; vom 21.2.2007 [15. Senat] - 15 CS 07.162 - Juris; anderer Ansicht BayVGH [26. Senat] vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338 - Juris).

    Mit der vorstehenden Beurteilung folgt der Senat - mit einer die Entscheidungsformel betreffenden Einschränkung (hierzu unter 3.) - der in jüngeren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss des 25. Senats vom 14.9.2006 - 25 CS 06.1474 - Juris; Beschluss des 15. Senats vom 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - Juris) vertretenen Ansicht, der die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen entspricht, und nicht der gegenteiligen Meinung einer früheren Entscheidung (Beschluss des 26. Senats vom 22.4.1998 - 26 CS 98.338).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    (1) Nach Lage der Akten deutet alles darauf hin, dass das Grundstück der Antragstellerin zur Umgebung gehört, weil sich der landwirtschaftliche Betrieb des Beigeladenen auf dieses Grundstück und die dort vorhandene Wohnbebauung auf das Betriebsgrundstück auswirken (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369 = DVBl 1978, 815).
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Schon aus diesem Grund bestehen nach summarischer Prüfung keine durchgreifenden Bedenken gegen die Sachgerechtigkeit der Empfehlungen (zu den "Gelben Heften" als Beurteilungshilfe vgl. beispielsweise BayVGH vom 23.11.2004 - 25 B 00.366 - Juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    bb) Hinsichtlich der Immissionsbelastung führen weder die Beschwerdegründe noch eine diese ergänzende Prüfung vom Amts wegen (vgl. BayVGH vom 14.6.2007 - 1 CS 07.265) zu einer anderen Beurteilung als in der angefochtenen Entscheidung.
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 N 06.2319

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die landwirtschaftliche Komponente trägt der Betrieb des Beigeladenen bei (vgl. die vom Beklagten genannten Urteile des Senats vom 12.1.2007 - 1 N 06.2319 und 1 N 06.2486, in denen deutlich kleineren [Nebenerwerbs]betrieben eine prägende Wirkung für ein größeres Baugebiet beigemessen wird).
  • VGH Bayern, 01.04.2004 - 25 B 98.3300
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die "Geruchsschwellenentfernung" für deutlich wahrnehmbaren Geruch liegt bei etwa 10 m (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 1.4.2004 - 25 B 98.3300 u. a.).
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 N 06.2486
    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Die landwirtschaftliche Komponente trägt der Betrieb des Beigeladenen bei (vgl. die vom Beklagten genannten Urteile des Senats vom 12.1.2007 - 1 N 06.2319 und 1 N 06.2486, in denen deutlich kleineren [Nebenerwerbs]betrieben eine prägende Wirkung für ein größeres Baugebiet beigemessen wird).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801
    Für einen auf dieses Ziel gerichteten Abänderungsantrag des Bauherrn würde schon das Rechtsschutzinteresse fehlen, weil sich der Eilantrag des Nachbarn gegen die ursprüngliche Genehmigung mit Erlass eines Tekturbescheides erledigt hat (vgl. BVerwG vom 11.12.2003 BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 610).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 11 B 1276/96

    Baunachbarrechtlicher Eilantrag; Erteilung einer Nachtragsgenehmigung;

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Der am Vortrag der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beim Landratsamt sowie bei der Beigeladenen eingereichte Bauantrag vom 25. Mai 2015 ist damit keine bloße Tektur, sondern stellt in der Sache einen ganz neuen Bauantrag dar, weil die Identität des ursprünglich beantragten Vorhabens nicht im Wesentlichen gewahrt bleibt (zur Abgrenzung zwischen Tektur- und Aliudantrag bzw. Tektur- und Aliudgenehmigung vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - BayVBl. 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; B.v. 24.6.2014 - OVG 10 S. 29.13 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; Schwarzer/König, 4. Aufl. 2012, Art. 64 Rn. 18 ff.; vgl. auch Struzina/Lindner, ZfBR 2015, 750 ff.; Kerkmann/Sattler, BauR 2005, 47/50 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob durch die Änderung Belange, die bei der ursprünglichen Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich oder andere Belange erstmals so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (zum Ganzen: B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl. 1992, 88 = juris Rn. 14 ff.; B.v. 14.1.1998 a.a.O.; B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758 ff. = juris Rn. 33; B.v. 26.3.2008 - 15 ZB 07.3194 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2672 - NVwZ-RR 2015, 247 = juris Rn. 27; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 10; B.v. 9.8.2016 - 9 ZB 14.2684 - juris Rn. 6; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 1 ZB 17.1173 - juris Rn. 4 f.; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 20; B.v. 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164 - juris Rn. 7; vgl. auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.11.2012 - 2 B 3.11 - juris Rn. 57; OVG NW, B.v. 13.12.2012 - 2 B 1250/12 - NVwZ-RR 2013, 500 = juris Rn. 15; NdsOVG, B.v. 16.6.2014 - 1 ME 70/14 - NVwZ-RR 2014, 802 = juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 1 CS 12.2709

    Antrag des Bauherrn auf Änderung der zu Gunsten eines Nachbarn ergangenen

    Will der Bauherr erreichen, dass er von der (geänderten) Baugenehmigung Gebrauch machen darf, muss er einen Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. B.v. 2.8.2007 -1 CS 07.801 - BayVBl 2007, 758).

    Insoweit hält der Senat nicht mehr an der in dem Beschluss vom 2. August 2007 - Az. 1 CS 07.801 -(BayVBl 2007, 758) vertretenen Auffassung fest, Ziel des Änderungsantrags sei die Feststellung, dass die Genehmigung in der Fassung des Tekturbescheids vollziehbar sei.

    Die These, dass nach Ergehen der Eilentscheidung eine Einbeziehung des "neuen Bescheids" nicht mehr in Betracht komme (so BayVGH, B.v. 2.8.2007 - 1 CS 07.801 - juris Rn. 40), ist nicht zwingend und erscheint nicht sachgerecht.

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